Öffentlicher Dienst
Der verfassungsrechtlich vorgesehene öffentliche Dienst Candeias soll der Bevölkerung dienen, ohne technische Laufbahn, politisches Mandat, Richterschaft und unabhängige Ämter miteinander zu vermengen. Verdienst zählt dort, wo die Funktion Kompetenz verlangt; Wahl zählt dort, wo die Legitimität aus der Stimme der Wähler hervorgehen muss.


In dieser Phase sind die hier beschriebenen Laufbahnen und Ämter noch nicht eingerichtet. Das Portal zeigt die vorgesehene Architektur; reale Verfahren erscheinen erst, wenn sie tatsächlich bestehen.
Kurz gesagt
Dauerhafte Professionalität
Dauerhafte technische Funktionen werden nach Verdienst, öffentlicher Auswahl und Kriterien besetzt, die mit der tatsächlichen Arbeit verbunden sind.
Demokratische Legitimität
Wahlämter und Vertrauensämter haben eine eigene politische Grundlage; eine fachliche Prüfung ersetzt keine Wahl.
Verdienst + verfassungsrechtliche Ernennungsquellen
Kontrollinstitutionen verbinden öffentliche Qualifikation, Unvereinbarkeiten und mehrere Ernennungsquellen.
Vorläufig wird nicht dauerhaft
Interimsinhaber sichern die Funktion nur so lange wie nötig und erwerben keinen Anspruch auf das endgültige Amt.
Funktionsweise
Festlegen, ob es sich um eine Laufbahn, ein politisches, technisches, unabhängiges oder richterliches Amt handelt.
Voraussetzungen, Verfahrensschritte, Konflikte, Barrierefreiheit und Rechtsbehelfe offenlegen.
Den für die jeweilige Funktion verfassungsrechtlich vorgesehenen Mechanismus anwenden.
Ernennung/Amtsantritt formalisieren und Bewertung, Rechtsbehelf sowie prüfbare Kontrolle aufrechterhalten.
Grenzen und Garantien
- Ein objektiver Test ersetzt bei einem politischen Amt keine Wahl.
- Automatisierung kann Vorauswahl oder objektive Korrektur unterstützen, doch öffentliche Beschäftigung ist ein Hochwirkungssystem und erfordert institutionelle Verantwortung, Begründung und Anfechtbarkeit.
- Ein politisches Amt oder Vertrauensamt darf dauerhafte Laufbahnen nicht massenhaft ersetzen.
- Das Fehlen eines qualifizierten Bewerbers erlaubt weder die Absenkung von Kriterien noch die Verstetigung einer Interimsbesetzung.
Vor einer Bewerbung muss eine Person erkennen können, um welche Art von Funktion es geht, nach welcher Regel der Amtsinhaber bestimmt wird, welche Voraussetzungen tatsächlich erforderlich sind und wie Fehler oder Konflikte angefochten werden können. Die Bezeichnung „öffentliches Amt“ darf rechtlich unterschiedliche Auswahlverfahren nicht verdecken.