Die Justiz Candeias ist im Verfassungsvorschlag vorgesehen und noch nicht eingerichtet. Diese Seite erläutert Architektur und Garantien, ohne Gerichte, Richter oder Verfahren als bereits bestehend darzustellen.
Ein interner Streit gelangt vor die zuständige Instanz, kann über Rechtsmittel weitergeführt werden und bei einer Verfassungsfrage das Verfassungsgericht erreichen. Der Weg richtet sich nach der Art des Streits, nicht danach, wer beteiligt ist.
Vier verfassungsrechtliche Ebenen
| Ebene | Funktion |
|---|---|
| Erste Instanz | Entscheidet Rechtssachen nach gesetzlicher Zuständigkeit und gesetzlichem Richter. |
| Rechtsmittelgerichte | Überprüfen Entscheidungen, wenn ein zulässiges Rechtsmittel besteht. |
| Oberster Gerichtshof | Höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Vereinheitlichung der Gesetzesauslegung. |
| Verfassungsgericht | Letzte rechtsprechende Instanz für die Verfassung. |
Warum Parallelgerichte verboten sind
Eine spezialisierte Kammer kann bestehen, muss aber in die ordentliche Gerichtsstruktur eingebunden sein und allgemeinen Kriterien folgen. Sie darf nicht erst nach Entstehung des Streits geschaffen werden, um die Sache dem gesetzlichen Richter zu entziehen, und auch nicht, um die Letztzuständigkeit der obersten Gerichte zu umgehen.
Gerichtsverwaltung ist keine Entscheidungssteuerung
Laufbahn, Haushalt, Disziplin, Technologie, Geschäftsverteilung oder Arbeitsbelastung dürfen nicht dazu benutzt werden, ein gerichtliches Ergebnis herbeizuführen. Der Nationale Justizrat verwaltet institutionelle Garantien, ohne einem Richter vorschreiben zu dürfen, wie er einen konkreten Fall entscheidet.
Aktueller Stand
Der Verfassungsvorschlag legt die Architektur fest; er belegt nicht, dass diese Instanzen heute eingerichtet sind. Richterlisten, Kammerverzeichnisse, Terminkalender, Statistiken oder unterverfassungsrechtliche Zuständigkeiten werden vor tatsächlicher Gesetzgebung und Einrichtung nicht erfunden.

