Die Justiz Candeias ist im Verfassungsvorschlag vorgesehen und noch nicht eingerichtet. Diese Seite erläutert Architektur und Garantien, ohne Gerichte, Richter oder Verfahren als bereits bestehend darzustellen.
Ein Verfahren kann beispielsweise interne Verträge, digitales Eigentum, Verbraucherbeziehungen, Verwaltungsentscheidungen, Wahlen Candeias oder andere Rechte des Ökosystems betreffen. Das Verfahren muss Verteidigung, Beweise, eine begründete Entscheidung und Rechtsbehelf ermöglichen.
So lässt sich ein Verfahren verstehen
Öffentlichkeit mit verhältnismäßigem Schutz
Verhandlungen und Entscheidungen sind grundsätzlich öffentlich; Kinder, Opfer, Privatsphäre, Berufsgeheimnisse, Ermittlungen und Sicherheit können jedoch verhältnismäßige Beschränkungen rechtfertigen. Rechtsprechung kann pseudonymisiert werden, um unnötige Bloßstellung zu vermeiden, ohne die gerichtliche Begründung zu verbergen.
Digitale Justiz ist nicht „weniger Justiz“
Anträge, Zustellungen, Vollmachten, Beweise und Entscheidungen dürfen ausschließlich elektronisch bestehen, wenn Authentizität, rechtliches Gehör, Zugänglichkeit und Erhaltung gewährleistet sind. Fällt der digitale Kanal aus oder schließt er jemanden aus, muss eine geeignete Alternative bestehen.
Elektronische Beweismittel und Automatisierung
Beweismittel dürfen nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie digital sind; ihr Beweiswert hängt von Authentizität, Integrität, Urheberschaft, Provenienz und Anfechtbarkeit ab. Niemand darf innerhalb Candeias eine schwere interne Sanktion erleiden oder ein Grundrecht verlieren, wenn die Entscheidung wesentlich durch Automatisierung bestimmt wurde, ohne wirksame Beurteilung durch eine zuständige Stelle. Strafsachen der realen Welt verbleiben bei den real zuständigen Behörden.
Grundlage: Art. 44 und Art. 243–246.

